Die ständige Erweiterung des Artikels 143 im Grundgesetz, der mittlerweile acht (!) Buchstaben umfasst, ist ein Sinnbild für die übermäßige Aufblähung unserer Verfassung ...

24.03.2025
Matthias Weinlich
Lesedauer 1 Minuten
Die ständige Erweiterung des Artikels 143 im Grundgesetz, der mittlerweile acht (!) Buchstaben umfasst, ist ein Sinnbild für die übermäßige Aufblähung unserer Verfassung. Eingeführt, um u.a. die rechtlichen Herausforderungen der Wiedervereinigung zu bewältigen, hat sich dieser Artikel seit 1993 zu einem „Sammelbecken“ für verschiedenste Themen entwickelt – von der Umwandlung der Bundeseisenbahn in ein Wirtschaftsunternehmen über die Privatisierung der Deutschen Bundespost bis hin zu den Bundesautobahnen. Nun wird Artikel 143h das „Sondervermögen“ regeln.
Diese Entwicklung wirft Fragen auf! Die Beliebigkeit solcher Verfassungsänderungen steht ohnehin im Widerspruch zum Geist der ursprünglichen Verfasser des Grundgesetzes, die eine klare Verfassung schaffen wollten.

Es ist höchste Zeit, unser Grundgesetz zu entschlacken: Überholte Regelungen müssen entfernt, die Struktur überarbeitet und die Verfassung vor weiterer Überfrachtung geschützt werden. Nur so kann die Integrität unseres Grundgesetzes als Fundament der Demokratie bewahrt werden.

Randbemerkung: Die Aufnahme neuer Schulden, selbst für Investitionen, führt zu einer Belastung zukünftiger Generationen durch höhere Zins- und Tilgungspflichten, daher ist der Zusatz im Referentenentwurf „Ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu erwarten.“ eine sehr spannende Aussage!