Satzung
📥
Satzung hier herunterladen &
Beitragsordnung hier herunterladen 1. Name und Sitz: Der Verband führt den Namen "Freie Wähler Sachsen e. V." und hat seinen Sitz in Meerane.
2. Zweck:
🟧 Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes.
🟧 Förderung der Zusammenarbeit und politischen Bildung der Freien Wähler im Freistaat Sachsen.
🟧 Unterstützung von Einzelpersonen und Gruppierungen der Freien Wähler bei der Teilnahme an Wahlen.
🟧 Kann eine Partei gründen, wenn der Zweck nicht anders zu erreichen ist.
🟧 Verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
🟧 Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zur Verfassung des Freistaates Sachsen. Lehnt jede Form von Radikalismus und Rassismus ab.
3. Mitgliedschaft: 🟧 Mitglieder können Kreis- und Ortsverbände werden.
🟧 Die Mitgliedschaft wird durch Annahme einer schriftlichen Beitrittserklärung erworben.
🟧 Die Mitgliedschaft erlischt durch Auflösung, Austritt oder Ausschluss.
🟧 Der Austritt ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich zu erklären.
🟧 Über den Ausschluss entscheidet der Landesvorstand.
4. Beiträge:
🟧 Die Regelung der Beiträge erfolgt in einer gesonderten Beitragsordnung.
🟧 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
5. Mitgliederversammlung:
🟧 Ortsvereine werden durch einen Delegierten vertreten, Kreisverbände durch fünf.
🟧 Jeder Ortsverein hat eine Stimme, jeder Kreisverband hat fünf Stimmen.
🟧 Die Stimmen von Ortsverbänden eines Landkreises sind auf fünf Stimmen begrenzt.
🟧 Kreisverbände müssen ihre Stimmen einheitlich abgeben.
🟧 Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Jahr schriftlich einberufen.
🟧 Die Ladungsfrist beträgt in der Regel 3 Wochen, in Eilfällen mindestens 10 Tage.
🟧 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller satzungsmäßigen Stimmen anwesend ist.
6. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
🟧 Festlegung von Richtlinien für die Arbeit des Verbandes.
🟧 Wahl des Landesvorstandes und der Rechnungsprüfer.
🟧 Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins.
🟧 Aufstellung der Beitragsordnung.
7. Landesvorstand:
🟧 Besteht aus dem Landesvorsitzenden, zwei Stellvertretern und dem Schatzmeister (§ 26 BGB).
🟧 Der Vorsitzende vertritt den Verein allein, die Stellvertreter und der Schatzmeister nur zu zweit.
🟧 Führt die laufenden Geschäfte des Landesverbandes ehrenamtlich.
8. Erweiterter Vorstand:
🟧 Jeder Kreisverband kann einen Vertreter in den erweiterten Vorstand benennen.
🟧 Der Landesvorstand bezieht den erweiterten Vorstand nach Bedarf in die Vorstandsarbeit ein.
9. Wahlen und Abstimmungen:
🟧 Wahlen erfolgen in der Regel geheim durch Stimmzettel.
🟧 Abstimmungen erfolgen durch Handaufhebung, können aber auf Antrag geheim oder namentlich erfolgen.
10. Satzungsänderungen:
🟧 Können nur mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst werden.
🟧 Anträge hierzu müssen fünf Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein.
11. Auflösung des Verbandes:
🟧 Kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
🟧 Hierzu müssen mindestens 3/4 der satzungsmäßigen Stimmen anwesend sein und den Beschluss mit 2/3 Mehrheit fassen.
🟧 Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen des Verbandes einer sozialen Einrichtung zu.